Bei risikogerechten Versicherungen muss bei jedem Antrag geprüft werden, ob ein normales oder erhöhtes Risiko versichert werden soll. Risiken liegen vor, wenn Umstände oder Voraussetzungen bestehen, die einen Versicherungsfall sehr wahrscheinlich werden lassen. Diese erhöhte Risiken können nicht zum Tarifbeitrag versichert werden, denn dieser ist für Leistungen kalkuliert, die nicht von solchen Umstände oder Voraussetzungen beeinflusst werden. Allerdings steht es sowohl den Versicherungsnehmer wie auch den Versicherern frei, diese erhöhten Risiken über einen Beitragszuschlag auszugleichen. Die Höhe dieses Zuschlages wird aus dem Ergebnis von Wahrscheinlichkeitswerten für das Auftreten des Schadenfall und der dafür im Schadenfall zu kalkulierenden Kosten ermittelt.

Die Risikobeurteilung setzt sich aus zwei Arten zusammen: Das objektive und subjektive Risiko. Das objektive Risiko liegt in der richtigen Beantwortung des Fragebogens durch den Versicherungsnehmer bei der Versicherungsanmeldung. Je nach abzuschließender Versicherung kann durch die Beantwortung des Fragebogens das Risiko heraufgesetzt oder gemindert werden. Dabei können entscheidende Faktoren sein, wie das Alter und welchem Berufung der Versicherungsnehmer nach geht oder ob eigenes Eigentum besteht bzw. welcher Familienstand besteht. Es wird also weitestgehend durch die Angaben im Antrag erfassbar.

Das subjektive Risiko liegt ebenfalls beim Versicherungsnehmer, allerdings bei denjenigen Gefahrenmomenten, die auf der Ebene seines persönlichen Verhaltens liegen. Dazu gehört seine Ehrlichkeit und Begehrlichkeiten bspw. aufgrund seiner sozialen Stellung bzw. seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Damit sind die subjektiven Risiken bei Vertragsabschluss meist nicht erkennbar. Um die Risiken zu verringern werden häufig Versicherungen ausgegeben, die eine Selbstbeteiligung beinhalten.

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