Eine Gewässerschadenhaftpflicht sollte jeder Eigentümer haben, der eine Tankanlage wie bspw. einen Heizöltank im Haus oder Garten hat. In vielen Eigenheimen befinden sich zudem veraltete Tankanlagen. Da reicht dann bei einem Defekt bereits ein Tropfen Öl, um bis zu 10.000 Liter Grundwasser zu verseuchen. In jedem Fall kann der Hausbesitzer nach dem Wasserhaushaltsgesetz für alle Schäden voll haftbar gemacht werden, die durch ein Auslaufen des Heizöltanks entstehen. Ein Verschulden des Tankbesitzers muss dabei noch nicht einmal nachgewiesen werden, da hier eine reine Gefährdungshaftung gilt.

In der Annahme, dass die Schäden von der Privathaftpflicht übernommen werden, sind dann viele überrascht, wie teuer dies für sie werden kann. Allein die Beseitigung des leckgeschlagenen Öltanks kann mehrere tausend Euro verschlingen. Hinzu kommt die Beseitigung der Wasser- bzw. Bodenverschmutzung. Zudem ist die ölverschmutze Erde im Anschluss nicht einfach so zu entsorgen. Das verseuchte Erdreich ist auszubaggern und muss aufwendig als Sondermüll entsorgt werden, was sehr teuer ist. Die Rechnung erhält dann der Grundstückseigentümer.

Um sich vor diesem finanziellen Risiko zu schützen, ist der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht ratsam. Sie übernimmt nicht nur die Kosten für die Entfernung sowie Beseitigung der verunreinigten Erde und die anschließende Aufbereitung der verseuchten Flächen, sondern auch die Kosten für ein Gutachten, das häufig im Falle einer Dekontaminierung von Erdreich oder Gewässern von der Gemeinde angeordnet wird.

Obwohl die Versicherungsbedingungen nahezu einheitlich sind, variieren die Versicherungsbeiträge sehr. Zudem kann es sogar vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaften einen Antrag ablehnen, wenn der Tank zu alt ist oder die Ordnungsmäßigkeit des Tanks nicht belegt werden kann.

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