Der Begriff der Gebäudeversicherung ist ein Überbegriff für verschiedene Versicherungen, die bei Schäden rund um das Haus-, Gebäude- und damit verbundenen Zubehör greifen. Bei den Gebäudeversicherungen wird aus diesem Grund zwischen den verschiedenen Zielgruppen differenziert. So gibt es Gebäudeversicherungen für Mieter, für Eigentümer, Bauherren und Besitzer eines Ferienhaus bzw. Auslandsimmobilie.

Im Mittelpunkt fast aller Gebäudeversicherungen steht die Absicherung eines Kostenrisikos durch mögliche auftretende Schäden. Häufig zu regulierende Schadensverursacher sind Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel. Grundsätzlich können aber alle Elementarschäden versichert werden. Die Höhe der Prämie hängt allerdings vom gegenüberstehenden Risiko für den Versicherer ab, dass beim Versicherer katalogartig bestimmt wird. So kann eine zusätzliche und sinnvolle Vertragsoption eine Versicherungsleistung bei Schäden durch Strom bzw. Überspannungsschaden bei technischen Hausanlagen wie Heizung sein.

Zu den Gebäudeversicherungen für den Eigentümer zählen zur Versicherung des Hauses die Wohngebäudeversicherung, zur Abwendung von Ansprüchen bei Wasserschaden die Gewässerschadenhaftpflicht bzw. Wasserschadenversicherung, zur Wahrung seiner rechtlichen Interessen im Bereich Mietrecht die Vermieterrechtsschutzversicherung (kurz: Vermieterrechtschutz), die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (kurz: Gebäudehaftpflicht) sowie eine selbstverständliche Hausratversicherung.

Welche Gebäudeversicherung im Ernstfall greift, hängt manchmal vom Detail ab. So ist ein Schaden an der fest eingebauten Küche über die Wohngebäudeversicherung, aber der Schaden an der Einbauküche über die Hausratversicherung abgedeckt. Auch Überschneidungen sind möglich. So können z. B. Markisen sowohl zum Hausrat als auch zum Gebäude gezählt werden.

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