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	<title>Gebäudeversicherung &#187; FAQ</title>
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		<title>Was ist eine Feuer Rohbauversicherung?</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:16:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Feuerrohbauversicherung deckt den gesamten sich im Bau befindenden Gebäudekomplex sowie das Grundstück und die Rohstoffe gegen Schäden durch Feuer, Blitzeinschlag und Explosion ab. Für einen Bauherrn ist es sinnvoll eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen um im Schadensfall nicht selbst die anfallenden Kosten tragen zu müssen. Viele Banken und Kreditgeber verlangen auch eine abgeschlossene Feuerrohbauversicherung bevor sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Feuerrohbauversicherung deckt den gesamten sich im Bau befindenden Gebäudekomplex sowie das Grundstück und die Rohstoffe gegen Schäden durch Feuer, Blitzeinschlag und Explosion ab. Für einen Bauherrn ist es sinnvoll eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen um im Schadensfall nicht selbst die anfallenden Kosten tragen zu müssen. Viele Banken und Kreditgeber verlangen auch eine abgeschlossene Feuerrohbauversicherung bevor sie einen Kredit gewähren.</p>
<p>Diese Zusatzversicherung kann als Einzelversicherung beantragt werden für die eine gesonderte Beitragssumme errechnet wird oder auch gemeinsam mit einer Wohngebäudeversicherung für das zukünftige Gebäude abgeschlossen werden. In diesem Fall ist die Feuerrohbauversicherung für einen vereinbarten Zeitraum, der meist nicht mehr als zwölf Monate beträgt, beitragsfrei sofern der Vertrag mit der Gebäudeversicherung eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren beträgt. In diesem Fall werden beide Versicherungen gemeinsam abgeschlossen, die Feuerrohbauversicherung beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und die Wohngebäudeversicherung tritt mit der Bezugsfertigkeit des Hauses in Kraft. </p>
<p>Die Laufzeit der Wohngebäudeversicherung, die auch Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abdeckt, beginnt ab dem ersten Tag der Fertigstellung des Gebäudes. Die Bezugsfertigkeit ist der Wohngebäudeversicherung daher umgehend mitzuteilen. Die Feuer-Rohbauversicherung deckt demnach alle sich während der Bauzeit ereignenden elementaren Brandschäden, basierend auf Feuer, Explosion, Blitzschlag und dergleichen, am Bau, Grundstück und Baumaterial bis zu einem Jahr kostenfrei ab. Nach Ablauf des ersten Jahres, ist bei noch nicht erfolgter Fertigstellung des Gebäudes die volle Prämie bis zur Beendigung der Bauzeit und Bewohnbarkeit der Immobilie für die Feuer-Rohbauversicherung zu zahlen.</p>
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		<title>Bezahlt die Versicherung die Entfernung von umgestürzten Bäumen?</title>
		<link>http://www.gebaeudeversicherung.net/bezahlt-die-versicherung-die-entfernung-von-umgesturzten-baumen/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:15:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung entwurzelter oder umgeknickter Bäume vom Grundstück des Versicherungsnehmers. In den meisten Fällen brechen schwere Äste und stürzen Bäume durch heftige Stürme oder sehr starke Windböen um. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Sturmschäden zum Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung gehören, diese die anfallenden Kosten für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung entwurzelter oder umgeknickter Bäume vom Grundstück des Versicherungsnehmers. In den meisten Fällen brechen schwere Äste und stürzen Bäume durch heftige Stürme oder sehr starke Windböen um. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Sturmschäden zum Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung gehören, diese die anfallenden Kosten für die durch einen Sturm entstandenen Schäden aber erst ab der Windstärke acht übernimmt.</p>
<p>Die Kosten für den Abtransport und damit die Entfernung umgestürzter Bäume gehören demnach in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung und müssen nicht vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Auch sehr große, durch einen Sturm abgebrochene bzw. abgerissene Äste, die vom Versicherten aufgrund ihres Gewichtes nicht selbst entfernt werden können, gehören in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung. Die dadurch entstehenden Kosten werden demnach von der Versicherung beglichen. Dies gilt allerdings nicht für das Entfernen von bereits abgestorbenen Bäumen und Ästen oder durch eigenes Verschulden verursachten Schaden, zum Beispiel wenn der Baum gefällt werden soll und auf das Nachbarhaus fällt. </p>
<p>Fallen dagegen abgerissene Äste oder entwurzelte Bäume während eines Sturms auf ein Nachbarhaus und beschädigen oder zerstören dieses, ist ebenfalls umgehend die Wohngebäudeversicherung zu informieren. Welche Versicherung die entstandenen Kosten letztendlich trägt, die des Immobilienbesitzers oder die des Nachbarn, wird je nach Schadensfall entschieden und reguliert. Da die Entfernung von umgestürzten Bäumen jedoch in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung fällt, muss der Eigentümer die anfallenden Kosten nicht selbst tragen.</p>
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		<title>Sind die Rohrleitungssysteme, die mein Gebäude versorgen aber nicht auf dem Versicherungsgrundstück liegen, auch versichert?</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:15:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Rohrleitungssysteme, die das Gebäude des Versicherungsnehmers versorgen und nicht auf dem Versicherungsgrundstück liegen, sind ebenfalls im Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung enthalten und gegen Frost- und Bruchschäden versichert. Der Versicherungsnehmer trägt hierfür jedoch die Gefahr und darf die betroffenen Rohrleitungssysteme lediglich zu privaten, nicht aber zu gewerblichen Zwecken nutzen. Bei gewerblich genutzten Rohrleitungssystemen, die sich nicht auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rohrleitungssysteme, die das Gebäude des Versicherungsnehmers versorgen und nicht auf dem Versicherungsgrundstück liegen, sind ebenfalls im Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung enthalten und gegen Frost- und Bruchschäden versichert. Der Versicherungsnehmer trägt hierfür jedoch die Gefahr und darf die betroffenen Rohrleitungssysteme lediglich zu privaten, nicht aber zu gewerblichen Zwecken nutzen. Bei gewerblich genutzten Rohrleitungssystemen, die sich nicht auf dem Grundstück des Versicherten befinden, trägt die Versicherung nicht die Kosten für eventuell entstehende Schäden.</p>
<p>Die Regelung bezüglich Rohrleitungssysteme, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, betrifft für gewöhnlich lediglich Heizungs- und Wasserzuleitungsrohre, die eindeutig und ausschließlich der Versorgung des versicherten Gebäudes und gegebenenfalls dessen Anlagen, dienen. Ableitungsrohre fallen nicht in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung und sind somit nicht gegen Bruch- und Frostschäden geschützt. Im Falle eines eintretenden Schadens muss der Immobilien- und Grundstücksbesitzer also selbst dafür und für die damit verbundenen Kosten aufkommen.</p>
<p>Allerdings lassen sich auch Ableitungsrohre zusätzlich und oft mit einer Beitragserhöhung verbunden durch viele Gebäudeversicherungen ebenfalls mitversichern. Ein Rohrbruch kann nicht nur hohe Reparaturkosten mit sich bringen, sondern auch zu einem enormen Wasserschaden mit Wasserverlust führen, den der Versicherungsnehmer im Zweifelsfall selbst tragen muss. Der Besitzer einer Immobilie, dessen Heizungs- und Wasserzuleitungsrohre sich außerhalb des Grundstückes befinden, sollte seinen Vertrag also dahingehend überprüfen und diesen auf Wunsch und bei Bedarf oder erhöhtem Risiko von Frost- und Bruchschäden dahingehend anpassen und den Versicherungsschutz gegebenenfalls auch auf Ableitungsrohre hin erweitern.</p>
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		<title>Sind Schäden durch Wasserrohre auf meinem Grundstück versichert, wenn diese Rohre nicht meiner Versorgung dienen?</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:14:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Schäden, die durch Wasserrohre auf dem Grundstück verursacht werden, sind auch dann im Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten, wenn diese nicht der persönlichen Versorgung dienen, sondern es sich dabei um nachbarschaftliche, also fremd genutzte Rohrsysteme handelt. Sollte es zu einem Frost- oder Bruchschaden dieser Heizungs- und Wasserzuleitungsrohre kommen, so trägt die Gebäudeversicherung des Immobilien- und Grundstückbesitzers [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schäden, die durch Wasserrohre auf dem Grundstück verursacht werden, sind auch dann im Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten, wenn diese nicht der persönlichen Versorgung dienen, sondern es sich dabei um nachbarschaftliche, also fremd genutzte Rohrsysteme handelt. Sollte es zu einem Frost- oder Bruchschaden dieser Heizungs- und Wasserzuleitungsrohre kommen, so trägt die Gebäudeversicherung des Immobilien- und Grundstückbesitzers die dadurch entstehenden Kosten. Dies gilt allerdings nur für Rohrsysteme, die ausschließlich der privaten Versorgung dienen. Gewerblich genutzte Rohre auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers sind nicht in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.</p>
<p>Der Versicherungsnehmer sollte sich demnach vorab erkundigen und in Erfahrung bringen, ob die auf seinem Grundstück verlaufenden nachbarschaftlichen Fremdrohrsysteme ausschließlich privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Im Falle eines Schadens durch Frost oder ein gebrochenes Rohr, das das Gebäude des Versicherungsnehmers beschädigt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung nur bei privat genutzten Rohren die dadurch entstehenden Kosten. Daher ist es für den Besitzer der Immobilie und des Grundstücks besonders wichtig zu wissen welcher Art die Nutzung der auf seinem Grundstück verlaufenden Rohre ist.</p>
<p>Anders dagegen verhält es sich mit Ableitungsrohren, die sich auf dem Grundstück befinden, denn diese sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten. Bricht also eines dieser Rohre oder wird anderweitig beschädigt, muss der Grundstücksbesitzer die Kosten dafür selbst tragen. Viele Gebäudeversicherungen bieten jedoch die Möglichkeit, auch Ableitungsrohre, teilweise mit einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages einhergehend, ebenfalls mitzuversichern.</p>
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		<title>Wird mein Wasserverlust auch ersetzt?</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:14:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Wasserverlust infolge eines Rohrbruchs wird für gewöhnlich von der Wohngebäudeversicherung ausnahmslos ersetzt. Hierbei sollte sich das gebrochene Rohr allerdings innerhalb des versicherten Hauses befinden. Wichtig im Falle eines Rohrbruches sind sofortige Maßnahmen um den Schaden einzudämmen und ebenso die umgehende Meldung an die zuständige Versicherung. Betrifft der Wasserschaden das Gebäude bzw. Teile des Gebäudes, so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wasserverlust infolge eines Rohrbruchs wird für gewöhnlich von der Wohngebäudeversicherung ausnahmslos ersetzt. Hierbei sollte sich das gebrochene Rohr allerdings innerhalb des versicherten Hauses befinden. Wichtig im Falle eines Rohrbruches sind sofortige Maßnahmen um den Schaden einzudämmen und ebenso die umgehende Meldung an die zuständige Versicherung. Betrifft der Wasserschaden das Gebäude bzw. Teile des Gebäudes, so muss die Gebäudeversicherung informiert werden. Bei Schäden am Eigentum innerhalb des Hauses kommt die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf.</p>
<p>Ein Rohrbruch kann nicht nur einen immensen Wasserschaden nach sich ziehen, sondern durch den hohen Wasserverlust auch enorme Kosten verursachen. Im Falle eines Schadens durch einen Rohrbruch oder zum Beispiel einer undichten Toilettenspülung empfiehlt es sich also als Eigentümer einer Immobilie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen zu haben um auch den dadurch entstehenden Wasserschaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen. Auch bei Wasserverlust besteht also keine Sorge, dass der entstandene Schaden nicht reguliert wird. Die Wohngebäudeversicherung kommt für diesen Schaden in der Regel vollständig oder bis zu einer im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstsumme auf. Zusätzlich bieten viele Gebäudeversicherungen den Versicherungsnehmern die Möglichkeit, den Basisvertrag um diese Klausel zu erweitern bzw. die festgelegte Maximalerstattungssumme dementsprechend zu erhöhen.</p>
<p>Bei einem Rohrbruch oder anderweitigem Wasserschaden, gilt dieser ebenso wie der dadurch entstandene Wasserverlust für den Eigentümer des Gebäudes unverzüglich der Versicherung zu melden, damit die dadurch entstandenen Kosten schnellstmöglich von der Gebäudeversicherung erstattet werden können.</p>
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		<title>Bin ich vor Regenwasserschäden abgesichert?</title>
		<link>http://www.gebaeudeversicherung.net/bin-ich-vor-regenwasserschaden-abgesichert/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:13:27 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen der Leistungen der Wohngebäudeversicherung und den Bestimmungen der allgemeinen Wohngebäudeversicherungsverordnung (VGB 88), ist der Versicherungsnehmer vor Regenwasserschäden abgesichert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen entspricht Regenwasser dem Leitungswasser, weshalb Schäden durch Regenwasser ebenso wie Schäden durch bestimmungswidrig auslaufendes bzw. eintretendes Leitungswasser ersetzt werden. Allerdings muss das ins Gebäude eintretende Regenwasser aus Regenabflussrohren stammen, die innerhalb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der Leistungen der Wohngebäudeversicherung und den Bestimmungen der allgemeinen Wohngebäudeversicherungsverordnung (VGB 88), ist der Versicherungsnehmer vor Regenwasserschäden abgesichert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen entspricht Regenwasser dem Leitungswasser, weshalb Schäden durch Regenwasser ebenso wie Schäden durch bestimmungswidrig auslaufendes bzw. eintretendes Leitungswasser ersetzt werden. Allerdings muss das ins Gebäude eintretende Regenwasser aus Regenabflussrohren stammen, die innerhalb des Gebäudes installiert wurden. Entsteht ein Regenwasserschaden durch Regenabflussrohre oder Regenrinnen, die außerhalb der Immobilie befestigt sind, kommt die zuständige Gebäudeversicherung nicht für die entstandenen Kosten auf. Die Regenabflussrohre müssen also innerhalb des Hauses verlegt sein, damit der Versicherungsanbieter für den Schaden aufkommt.</p>
<p>Des Weiteren gilt es bei Schäden durch Regenwasser noch weiter zu unterscheiden: Wird das Gebäude durch eintretendes Regenwasser beschädigt, so reguliert die Wohngebäudeversicherung die entstandenen Schäden. Besitzen Vermieter oder Mieter eine Hausratversicherung, so kommt diese, im Gegensatz zu Schäden durch Leitungswasser, nicht für durch Regenwasser entstandene Gebäudeschäden auf. Anders dagegen wenn es sich bei um einen Sturm mit der Mindest-Windstärke acht handelt – in diesem Fall können beide Versicherung für die entstandenen Schäden aufkommen. Ebenso verhält es sich, wenn das Eigentum des Besitzers oder Mieters durch Regenwasser beschädigt oder zerstört wird. Auch hier trägt die Hausratversicherung die Kosten lediglich bei Leitungswasserschäden, nicht jedoch bei Schäden durch Regenwasser.</p>
<p>In der Regel haftet der Vermieter und Eigentümer des Gebäudes für entstandene Schäden durch Regenwasser und ist ebenso dafür verantwortlich für eine schnelle Reparatur zu sorgen. Erfolgt dies nicht, haben Mieter bei einem größeren Schaden den Anspruch auf eine Mietminderung, die circa fünf bis zwanzig Prozent betragen kann. Ist dagegen der Mieter Schuld an dem durch einströmendes Regenwasser entstandenem Schaden, zum Beispiel indem ein Fenster oder eine Balkontür während eines Regenschauers offen gelassen wurde, muss dieser die Kosten für den Schaden selbst tragen.</p>
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		<title>Erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf ausgelaufenes Heizöl?</title>
		<link>http://www.gebaeudeversicherung.net/erstreckt-sich-der-versicherungsschutz-auch-auf-ausgelaufenes-heizol/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Innerhalb der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf ausgelaufenes Heizöl. Für Schäden, die durch ausgelaufenes Heizöl entstehen, haftet in der Regel der Besitzer des Heizöltanks und muss die entstandenen Kosten selbst tragen. Hierbei spielt es keine Rolle ob der Eigentümer Schuld an dem Vorfall hat oder nicht. Allerdings besteht für Eigentümer eines Heizöltanks die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Innerhalb der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf ausgelaufenes Heizöl. Für Schäden, die durch ausgelaufenes Heizöl entstehen, haftet in der Regel der Besitzer des Heizöltanks und muss die entstandenen Kosten selbst tragen. Hierbei spielt es keine Rolle ob der Eigentümer Schuld an dem Vorfall hat oder nicht. Allerdings besteht für Eigentümer eines Heizöltanks die Möglichkeit, den Versicherungsschutz um eine Klausel bezüglich ausgelaufenen Heizöls zu erweitern, sodass die Gebäudeversicherung auch für dadurch entstehende Schäden aufkommt und die entsprechenden Kosten trägt. Meist spielt es diesbezüglich auch keine Rolle wo genau sich der Schaden erstreckt, ob auf dem versicherten Grundstück oder im Gebäude selbst oder ob durch das Heizöl ein Gewässerschaden entsteht.</p>
<p>Ebenso haben Besitzer eines oder mehrerer Heizöltanks die Möglichkeit, sich anhand einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung vor den enormen Kosten eines Schadens durch ausgelaufenes Heizöl zu schützen. Diese muss in der Regel gesondert und als zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Im Falle eines Schadens übernimmt die Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden die entstehenden Kosten bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden ebenso wie die sogenannten Rettungskosten. Dies sind Maßnahmen, die dazu dienen, den Schaden schnellstmöglich zu vermindern oder abzuwenden.</p>
<p>In der Regel besitzt nahezu jeder Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses einen Heizöltank und sollte sich dementsprechend gegen die Folgen ausgelaufenen Heizöls versichern, da der Betreiber ohne den entsprechenden Versicherungsschutz für die Folgen selbst aufkommen muss. Zusätzlich müssen die Umweltauflagen beachtet und der Heizöltank demgemäß regelmäßig durch einen Sachverständigen überprüft werden. Bereits ein Liter ausgelaufenes Heizöl kann, sollte es ins Grundwasser gelangen, bis zu eine Million Liter Trinkwasser verunreinigen. Ohne Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. einer Deckungserweiterung der Gebäudeversicherung muss der Eigentümer für alle Folgen und dadurch entstehenden Kosten selbst haften und aufkommen.</p>
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		<title>Werden Schäden an der Fußbodenheizung ersetzt?</title>
		<link>http://www.gebaeudeversicherung.net/werden-schaden-an-der-fusbodenheizung-ersetzt/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:12:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Die meisten Wohngebäudeversicherungen bieten einen Versicherungsschutz bei Schäden an der Fußbodenheizung im Basispaket oder gegen einen Beitragszuschlag als zusätzliche Erweiterung zum bestehenden Vertrag an. Welche Kosten und Schadensfälle hierbei abgedeckt werden obliegt der jeweiligen Versicherung. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass die Gebäudeversicherung im Rahmen der Leitungswasserversicherung mögliche Schäden lediglich bis zu einer bestimmten Fläche mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die meisten Wohngebäudeversicherungen bieten einen Versicherungsschutz bei Schäden an der Fußbodenheizung im Basispaket oder gegen einen Beitragszuschlag als zusätzliche Erweiterung zum bestehenden Vertrag an. Welche Kosten und Schadensfälle hierbei abgedeckt werden obliegt der jeweiligen Versicherung. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass die Gebäudeversicherung im Rahmen der Leitungswasserversicherung mögliche Schäden lediglich bis zu einer bestimmten Fläche mit einschließt.</p>
<p>Zusätzlich zu beachten ist, dass eine Fußbodenheizung ebenso als Werterhöhung für das versicherte Gebäude wie auch als Risikoerhöhung gilt, da die Gefahr eines Schadens durch Leitungswasser aufgrund einer Fußbodenheizung ansteigt. Daher ist es besonders wichtig, die Wohngebäudeversicherung über das Vorhandensein einer Fußbodenheizung zu informieren. Wird die Bodenheizung nach Vertragsabschluss eingebaut, so gilt es auch hier die Versicherung unverzüglich zu informieren, um den vollen Versicherungsschutz genießen zu können. Erfolgt keine Meldung an die Gebäudeversicherung über den späteren Einbau einer Fußbodenheizung, kann diese im Schadensfall die Erstattung der Kosten verweigern.</p>
<p>Der Versicherungsnehmer sollte den Vertrag bezüglich der Fußbodenheizung überprüfen, da es hier auch gesonderte Regelungen geben kann. So decken manche Versicherungsanbieter Frost- und Bruchschäden an der Fußbodenheizung sowie diverse Wasserschäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus der Fußbodenheizung ausgetreten ist, nur unter bestimmten Voraussetzungen ab. Eine dieser Voraussetzungen kann zum Beispiel sein, dass die Fläche Fußbodenheizung maximal die Hälfte der Wohnfläche ausmacht. Für den Versicherungsnehmer ist es demnach wichtig, sich die Vertragsbestimmungen bezüglich der Fußbodenheizung genau durchzulesen und diese gegebenenfalls zu erweitern.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sind Wasserschäden aufgrund von Aquarien und Wasserbetten versichert?</title>
		<link>http://www.gebaeudeversicherung.net/sind-wasserschaden-aufgrund-von-aquarien-und-wasserbetten-versichert/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:12:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Wasserschäden, die aufgrund von austretendem Wasser aus Aquarien und Wasserbetten entstehen, sind in der Regel in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung durch die darin enthaltene Leitungswasserversicherung mit eingeschlossen. Das aus Wasserbetten oder Aquarien austretende Wasser fällt demnach unter dasselbe Risiko wie bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Werden durch den Wasserschaden zum Beispiel Wände oder das Mauerwerk beschädigt, so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wasserschäden, die aufgrund von austretendem Wasser aus Aquarien und Wasserbetten entstehen, sind in der Regel in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung durch die darin enthaltene Leitungswasserversicherung mit eingeschlossen. Das aus Wasserbetten oder Aquarien austretende Wasser fällt demnach unter dasselbe Risiko wie bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Werden durch den Wasserschaden zum Beispiel Wände oder das Mauerwerk beschädigt, so übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für die entstandenen Schäden.</p>
<p>Anders dagegen verhält es sich bei einer durch Wasserschaden entstandenen Zerstörung oder Beschädigung von Gegenständen innerhalb der Wohnung. In diesem Fall übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für Reparatur und Austausch von Hausrat. In neueren Verträgen von Hausratversicherungen ist die Klausel zu Aquarien und Wasserbetten bereits vorhanden und muss gegebenenfalls nach dem Kauf eines Wasserbetts oder Aquariums entsprechend an die Wassermenge bzw. vertraglich festgelegte Höchstsumme der Entschädigung angepasst werden. Auf diese Weise ist auch das persönliche Eigentum vor Wasserschäden abgesichert. </p>
<p>Beläuft sich der Wasserschaden auf ein größeres Ausmaß, sodass zum Beispiel auch die Wohnungen der Nachbarn von dem Wasserschaden betroffen sind, kommt in diesem Fall für gewöhnlich die private Haftpflichtversicherung für die dadurch entstandenen Kosten auf. Jede der drei genannten Versicherungen wird die Umstände und Ursachen des Wasserschadens überprüfen und gegebenenfalls auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers hin untersuchen. Besteht im Schadensfall eine grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherten, so haben die Versicherungsanbieter das Recht die Auszahlung der Entschädigungssumme zu verweigern oder um einen gewissen Betrag zu kürzen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sind meine Armaturen mitversichert?</title>
		<link>http://www.gebaeudeversicherung.net/sind-meine-armaturen-mitversichert/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 16:11:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.gebaeudeversicherung.net/?p=92</guid>
		<description><![CDATA[Neue Armaturen gehören für gewöhnlich nicht oder nur teilweise zum Basispaket von Wohngebäudeversicherungen, lassen sich jedoch im Rahmen der darin enthaltenen Leitungswasserversicherung ebenfalls mitversichern. Zu Armaturen zählen Ventile, Wasseruhren, Wasserhähne, Filteranlagen, Wassermesser und dergleichen, nicht jedoch sanitäre Anlagen, Waschbecken, Heizkörper, Toiletten, Duschen und Badewannen. Letztere sind im Schadensfall von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Der Versicherungsnehmer kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neue Armaturen gehören für gewöhnlich nicht oder nur teilweise zum Basispaket von Wohngebäudeversicherungen, lassen sich jedoch im Rahmen der darin enthaltenen Leitungswasserversicherung ebenfalls mitversichern. Zu Armaturen zählen Ventile, Wasseruhren, Wasserhähne, Filteranlagen, Wassermesser und dergleichen, nicht jedoch sanitäre Anlagen, Waschbecken, Heizkörper, Toiletten, Duschen und Badewannen. Letztere sind im Schadensfall von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.</p>
<p>Der Versicherungsnehmer kann Armaturen je nach eigenem Bedarf und persönlichen Wünschen bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag absichern lassen, sodass die Versicherung im Schadensfall die entstandenen Kosten erstattet. Hierbei gilt zu beachten, dass es sich um Bruchschäden, nicht jedoch um Frostschäden handeln muss. Da Frostschäden an Armaturen im Gegensatz zu Wasserleitungsrohren eher selten sind, fallen diese nicht in den Versicherungsschutz. Ein möglicher Bruchschaden ist dabei durch herunterfallende Gegenstände sehr viel wahrscheinlicher, weshalb in diesem Fall auch neue Armaturen innerhalb der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind. </p>
<p>Im Falle eines Schadens an den versicherten Armaturen, übernimmt der Versicherungsanbieter die entstehenden Kosten für Reparatur und Austausch, sofern letzteres notwendig ist. Je nach Versicherungsfall und Vertragsbedingungen ist die Entschädigungssumme dabei auf eine gewisse Summe begrenzt. Bringt der Schaden höhere Kosten mit sich als die Versicherung laut Vertrag an Entschädigung an den Versicherungsnehmer auszahlt, so müssen die restlichen Kosten vom Versicherten selbst getragen werden. Dementsprechend ist es beim Vertragsabschluss wichtig zu überlegen ob eine Versicherung der Armaturen für das Gebäude notwendig ist und in welcher Höhe die Maximalsumme liegen soll, die die Versicherung im Schadensfall an den Versicherungsnehmer auszahlt.</p>
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