Bin ich gegen einen Fahrzeuganprall versichert?

Im Rahmen des Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer in der Regel durch die Gebäudeversicherung gegen einen Fahrzeuganprall versichert. Hierbei muss es sich allerdings um einen Fahrzeuganprall durch ein Schienen- oder Kraftfahrzeug handeln. Dieser Passus gehört für gewöhnlich zu den Standardgefahren, die von einer Gebäudeversicherung abgedeckt sind, um die versicherte Immobilien vor Schäden dieser Art zu schützen. Die in einem eingetretenen Schadensfall entstehenden Kosten werden also vollständig oder bis zur festgelegten Entschädigungsgrenze von der Gebäudeversicherung übernommen, sodass der Versicherungsnehmer dafür nicht bzw. nicht vollständig selbst aufkommen muss.

Allerdings existieren auch in diesem Fall einige Ausnahmen: Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind beispielsweise Fahrzeuge, die vom Versicherungsnehmer oder seinen Angestellten selbst betrieben werden und für einen Schaden oder eine Zerstörung an dem versicherten Gebäude sorgen. Damit ein Versicherungsfall im Rahmen eines Fahrzeuganpralls eintritt, muss es sich also bei dem entsprechenden Schienen- bzw. Kraftfahrzeug um ein fremd geführtes handeln. Auch gilt aus dem Fahrzeug heraus fallende Ladung, die das Gebäude beschädigt, nicht als Versicherungsfall. Fällt also aus einem fremden Fahrzeug etwas von der Ladung heraus und richtet dabei einen Schaden an der Immobilie an, so kommt die Gebäudeversicherung nicht dafür auf. Die Kosten müssen vom Versicherten selbst getragen werden.

Ebenso wichtig ist auch, dass das Schaden verursachende Fahrzeug das versicherte Gebäude erst direkt berühren muss, damit der Versicherungsschutz eintritt. Es muss also zu einer direkten Kollision kommen um die Kosten für den entstandenen Schaden von der Versicherung übernehmen lassen zu können. Andere potentiell bei einem Zusammenstoß entstehende Schäden wie die am Fahrzeug selbst oder Schäden an Gehwegen, Zäunen und Straßenteilen fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung. Der Versicherungsfall durch Fahrzeuganprall ist zwar selten, jedoch sollte jede Gebäudeversicherung auf das Vorhandensein dieser Klausel hin untersucht werden um im Schadensfall die entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.

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