Gebaut wird eigentlich das ganze Jahr über, wenn es das Wetter zulässt. Damit einhergehend ergeben sich für die auf dem Bau arbeitenden durch die verschiedenen Witterung unterschiedliche Gefahrensituationen. Nicht ohne Grund passieren hier so viele Unfälle.

Zur finanziellen Erleichterung für den Bauherrn werden gern private Helfer aktiviert. Meist vergisst der private Bauherr aber, diese Bauhelfer gegen Unfall abzusichern. Doch die Berufsgenossenschaft (BG) Bau in Frankfurt weist darauf hin, dass auch die privaten Bauherren die Pflicht haben, ihre mithelfenden Freunde oder Verwandte bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Dazu zählen auch die Fach- und Hilfskräfte, die außerhalb ihres eigentlichen Arbeitsverhältnisses bspw. an einem freien Tag am Bau aushelfen.

Nicht gemeldet werden müssen kurzfristige Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Arbeiten die Bauhelfer zusammen nicht länger als 40 Stunden auf dem Bau, dann ist ebenfalls keine Meldung notwendig, da im Schadensfall die Unfallkasse der öffentlichen Hand den Unfallschutz übernimmt. Hauptberuflich am Bau Beteiligte müssen ebenfalls nicht gemeldet werden, da diese sich selbst oder über ihr Unternehmen, bei dem sie tätig sind, bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichern müssen.

Ob für die Bauhelfer eine Bezahlung erfolgt oder nicht bzw. wie lange das Bauvorhaben dauert, ist dabei für die Versicherung nicht relevant. Der Zeitraum zur Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Arbeitsbeginn erfolgen. Geschieht dies nicht, dann begeht der Bauherr eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zu belegen ist. Darüber hinaus kann der Versicherungsbetrag auch im Nachhinein von der Berufsgenossenschaft Bau eingefordert werden.

Mit der Anmeldung der Bauhelfer erfolgt der Abschluss einer Bauhelferunfallversicherung. Sie sichert den Bauhelfer gegen Arbeits- sowie Wegeunfälle beim Erstellen oder Bearbeiten des Bauwerkes ab. Die Kosten belaufen sich je nach Region auf 1,40 bis 1,87 Euro pro Arbeitsstunde.

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