Eine Gebäudehaftpflichtversicherung sollte von Besitzern einer Immobilie abgeschlossen werden, die diese ganz oder teilweise vermieten und somit nicht ausschließlich selbst nutzen. Nutzt der Eigentümer das Gebäude lediglich privat, so genügt eine private Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt und diese abdeckt. Die Gebäudehaftpflichtversicherung dagegen tritt bei diversen Nutzergefahren, die durch Mieter entstehen können, sowie bei anderweitigen Schäden in Kraft, für die der Vermieter verantwortlich ist.
Hierbei kann es sich auch um indirekt verschuldete Unfälle und Schäden handeln, beispielsweise um das Versäumnis der Schneeräumpflicht des Mieters im Winter, das zu gefährlichen Glatteisunfällen auf dem Bürgersteig führen kann. Auch herab fallende Dachziegel während oder nach einem Sturm oder herab fallender Schnee sowie Eisklumpen im Winter können zu Personen- und Sachschäden mit hohen Reparatur- bzw. Behandlungskosten bis hin zu einer hohen Summe an Schmerzensgeld führen. Ohne den Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung würde der Hauseigentümer in einem solchen Fall persönlich haften und müsste selbst für die entstandenen Schäden aufkommen.
Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt den Vermieter demnach vor den finanziellen Folgen diverser direkt und indirekt verschuldeter Unfälle. Droht durch die Immobilie eine Betriebsgefahr, so ist der Eigentümer sogar verpflichtet, sich durch eine Versicherung vor den Schäden abzusichern. Die wichtigste Aufgabe des Hauseigentümers ist hierbei die regelmäßige und pünktliche Zahlung der Beiträge sowie das sofortige Informieren der Versicherung bezüglich jeglicher Änderungen, die das Haftungsrisiko erhöhen oder senken können.